Dillspitzen Catering e.K.

Ihr Caterer in Leverkusen und im Rheinland

UNSERE AGB

Allgemeines 

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der ‚Dillspitzen Cartering‘ und ihren Auftraggebern. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen ‚Dillspitzen Catering‘ und dem Auftraggeber nicht. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 
  2. Die Angebote der ‚Dillspitzen Catering‘ sind freilebend. Der Vertrag kommt ausschließlich nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, wenn und soweit sie nicht nur unerheblichen Einfluss auf den Lieferungs- und Leistungsumfang haben. 


Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als solche in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  2. Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Email erfolgen. Der Verzug tritt , ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung an. ‚Dillspitzen Catering‘ ist berechtigt, dann Zinsen, in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. ‚Dillspitzen Catering‘ ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung. 
  3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen und Lieferungen, die auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten und werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. 


Kündigung / Stornierung 

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig fertiggestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von ‚Dillspitzen Catering‘ aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsanordnung kann ‚Dillspitzen Catering‘ vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch ‚Dillspitzen Catering‘ hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. 
  2. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Vertag, ohne dass ‚Dillspitzen Catering‘ hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat ‚Dillspitzen Catering‘ Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Kündigt der Auftraggeber früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin, ist ‚Dillspitzen Catering‘ berechtigt 20% des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber zwischen der 12. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist ‚Dillspitzen Catering‘ berechtigt 35% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bis 3 Tage vor der Veranstaltung 75% des Umsatzes, bei jedem späteren Rücktritt werden 100% des Umsatzes in Rechnung gestellt. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. 


Gewährleistung und Haftung 

  1. ‚Dillspitzen Catering‘ gewährleistet, die Erbringung der Lieferung und Leistungen in ertragsgemäßem und einwandfreiem Zustand. 
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung und Leistungen der ‚Dillspitzen Catering‘ bei Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich am Veranstaltungsort oder fernmündlich mitzuteilen. 
  3. Geringfügige Abweichungen und insbesondere geringfügige Mengenabweichungen mindern den Vergütungsanspruch nicht, sofern der Vertragszweck erreicht wird. 
  4. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der ‚Dillspitzen Catering‘. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Ist eine Ersatzlieferung aus Zeitgründen nicht möglich, ist eine Gutschrift auf Grundlage des Angebots zu erteilen. 
  5. Die Gewährleistung erstreckt sind nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form von Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel. 
  6. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht geltend gemacht, so erlischen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. 
  7. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 
  8. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt unberührt. 


Änderungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit

  1. der Auftraggeber ist verpflichtet ‚Dillspitzen Catering‘ die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10% auf das vorgelegte Angebot.  Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumen der Mitteilung der garantieren Teilnehmerzahl führen dazu, dass ‚Dillspitzen Catering‘ die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile die dem Auftraggeber hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von ‚Dillspitzen Catering‘. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist ‚Dillspitzen Catering‘ berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20% um 15%, darüber hinaus um bis zu 20%. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantieren) Teilnehmerzahl um mehr als 40% abweichen, ist ‚Dillspitzen Catering‘ berechtigt die Leistung zu verweigern. 


Verlust oder Beschädigung

  1. Seitens des Auftraggebers, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Auftraggeber selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von ‚Dillspitzen Catering‘ verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber ‚Dillspitzen Catering‘ nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. 
  2. Alle von ‚Dillspizen Catering‘ angelieferten Materialien und Gegenstände (Mietgegenstände) befinden sich und verbleiben im Eigentum der ‚Dillspitzen Catering‘. Alle Gegenstände werden nur leih- bzw. mietweise zur Verfügung gestellt und zwar in einem der Veranstaltung angemessenen Zeitrahmen. Während der Leih- bzw. Mietdauer sind alle zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände muss der Auftraggeber umfänglich in Höhe der Wiederherstellungs- oder Neuanschaffungskosten tagen. 
  3. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Auftraggeber ‚DillspitzenCatering‘ bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist ‚Dillspitzen Catering‘ berechtigt den Vertrag zu kündigen und 70% des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens ‚Dillspitzen Catering‘ eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Auftraggeber hierfür pauschal €150,00, zzgl. aller Gebühren. 


Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von ‚Dillspitzen Catering‘. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ‚Dillpsitzen Catering‘. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. 
  2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.